Anpassung der Maximalarbeitszeit für Lehrlinge zur Vereinbarkeit mit 4‑Tage‑Wochenmodellen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Anpassung der maximal zulässigen Arbeitszeit für Lehrlinge, damit Betriebe das 4‑Tage‑Wochenmodell (4 × 10 Stunden) nutzen können. Die Änderung soll nur mit Zustimmung des Lernenden erfolgen und den bürokratischen Aufwand reduzieren.
einfache Mehrheit XXVII 20.09.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
junger Mensch
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Die aktuelle gesetzliche Höchstarbeitszeit für Lehrlinge beträgt neun Stunden pro Tag; nur für Montagefahrten ist eine Zehn‑Stunden‑Grenze erlaubt.
  • Betriebe, die das 4 × 10‑Stunden‑Wochenmodell nutzen, können Lehrlinge derzeit kaum ausbilden, weil die tägliche Arbeitszeit die zulässige Grenze überschreitet.
  • Der Antrag fordert, die Maximalarbeitszeit für Lehrlinge so anzupassen, dass sie flexibel nach dem 4‑Tage‑Wochenmodell arbeiten können – jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lernenden.
  • Ziel ist, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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