Zusammenfassung
Der Antrag erweitert § 26a Abs. 1 StVO, sodass Rettungs‑ und Notarztfahrzeuge nicht mehr an Halte‑, Park‑ und Geschwindigkeitsverbote gebunden sind, wenn dies für den Dienst nötig ist.einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert die Befreiung von Halte‑, Park‑ und Geschwindigkeitsverboten auf Rettungs‑ und Notarztfahrzeuge, wenn dies für den Dienst nötig ist.
- Die neuen Befreiungen gelten zusätzlich für die in § 52 lit. a genannten Fahrverbote (Z 1, Z 6a‑c, Z 7a‑b, Z 8a‑c).
- Der Antrag begründet die Änderung damit, dass das aktuelle System – Befreiung nur bei aktivierter Blaulicht‑Warnung – in vielen Einsätzen unpraktisch und gefährlich sein kann.
- Durch die Regeländerung sollen Strafzettel für Rettungs‑ und Notarztfahrzeuge vermieden werden, insbesondere für ehrenamtliche Helfer*innen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.