Novellierung von §109 UG zur Beseitigung von Diskriminierung bei Elternkarenz und Projekt‑Studienassistent*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Novellierung des § 109 des Universitätsgesetzes, weil die aktuelle Praxis Elternkarenzzeiten in die Dienstzeitkette einbezieht und damit Frauen diskriminiert. Gleichzeitig soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die die Anrechnung von Projekt‑Studienassistent*innen aus Drittmitteln unklar regelt.
einfache Mehrheit XXVII 11.04.2024
Entschließung
Familie
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Der aktuelle § 109 UG lässt offen, ob Elternkarenzzeiten in die Dienstvertragskette einbezogen werden dürfen.
  • In vielen Universitäten wird die Elternkarenzzeit vollständig in die Berechnung der lebenslangen Dienstzeitkette eingerechnet, was Frauen benachteiligt.
  • Projekt‑Studienassistent*innen, die aus Drittmitteln bezahlt werden, werden an der Universität Wien teilweise in die Dienstzeitkette einbezogen, während solche, die über Globalbudgets finanziert werden, nicht berücksichtigt werden.
  • Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung eine Novellierung des § 109 UG vorlegt, die die diskriminierende Praxis bei Elternkarenzzeiten beendet.
Relevante Medienberichte
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