Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein echtes Opt‑Out‑Recht für Verbraucher, sodass sie den Einbau eines intelligenten Messgerätes (Smart‑Meter) komplett ablehnen und stattdessen einen herkömmlichen Zähler behalten können – insbesondere dort, wo bereits 95 % der Kunden mit Smart‑Metern versorgt sind.einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Derzeit sieht das Gesetz vor, dass Netzbetreiber den Wunsch eines Kunden berücksichtigen können, Datenübermittlung zu deaktivieren, aber nicht den Einbau des Smart‑Meters selbst verhindern.
- Viele Verbraucher empfinden das aktuelle Opt‑Out‑Regime als unzureichend, weil sie weiterhin einen neuen Zähler erhalten müssen, obwohl sie keine Datenübermittlung wünschen.
- Der Antrag fordert ein echtes Opt‑Out‑Recht, das den physischen Einbau eines Smart‑Meters komplett ausschließt, wenn der jeweilige Netzbetreiber bereits 95 % oder mehr seiner Kunden mit Smart‑Meter versorgt hat.
- Die EU‑Vorgaben verlangen bis 2024 mindestens 80 % Smart‑Meter‑Ausrollung; in Österreich sollen es 95 % sein. Der Antrag zielt darauf ab, das Opt‑Out‑Recht erst dann zu aktivieren, wenn diese Ziele bereits erreicht sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.