Änderung der Governance‑Regeln der Stiftung Forum Verfassung
abgestimmt am
19.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundesgesetz über die Stiftung Forum Verfassung: Er legt neue Quorum‑ und Mehrheitsregeln für Vorstand und Kuratorium fest, erlaubt virtuelle Sitzungen und definiert Verfahren für Umlaufbeschlüsse.
einfache MehrheitXXVII19.10.2023
Gesetz
Verfassung
Bürgerliches Recht
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der Stiftungsvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind; Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Sitzungen des Stiftungsvorstands können per Telefon‑ oder Videokonferenz abgehalten werden, wobei zugeschaltete Mitglieder als anwesend gelten.
Mitglieder des Stiftungsvorstands dürfen nicht gleichzeitig dem Kuratorium angehören, können aber zu dessen Sitzungen eingeladen werden und dort teilnehmen.
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind; Beschlüsse benötigen ebenfalls eine Zweidrittel‑Mehrheit der Anwesenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.