Vereinheitlichung der Regeln für leere und mehrfache Wahlkuverts
abgestimmt am
19.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2219 ändert mehrere Wahlgesetze, um leere oder nicht korrekt beschriftete Wahlkuverts als ungültige Stimmzettel zu definieren und die Behandlung von Kuverts mit mehreren Stimmzetteln zu vereinheitlichen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.
einfache MehrheitXXVII19.10.2023
Gesetz
Wahl
Staatschef
Verfassung
Europäische Union
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Formulierung für Wahlkartenwähler wird geändert: Ein Wahlkartenwähler, ausgenommen ein Sonderfall nach § 70 Abs. 2, hat ...
Leere oder nur mit Aufdruck versehene Wahlkuverts gelten als ungültige Stimmzettel; ein Kuvert mit mehreren Stimmzetteln zählt, sofern keine andere Ungültigkeit vorliegt, nur als ein einziger ungültiger Stimmzettel.
Die Änderungen an § 68 Abs. 2 und § 81 Abs. 2 treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.
In der Europawahlordnung wird dieselbe Regelung zu leeren Kuverts und Mehrfachstimmzetteln eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.