Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert verbindliche Obergrenzen für Inkassokosten, gestaffelte Pauschalbeträge je nach Forderungshöhe und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Schutz der Konsument:innen.einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Inkassobüros verursachen häufig hohe Kosten, weil sie die Höchstsätze der Inkassogebührenverordnung voll ausschöpfen.
- Der Antrag schlägt gestaffelte Pauschalbeträge vor: bis 35 € Forderung – maximal gleiche Höhe; 35‑500 € – max. 35 €; 501‑1 000 € – max. 75 €.
- Die Pauschalbeträge dürfen nur verlangt werden, wenn der Gläubiger den Schuldner nachweislich gemahnt hat und die Mahnung Kosteninformation sowie eine 14‑tägige Nachfrist enthält.
- Für Ratenvereinbarungen ist ein Pauschalbetrag von drei Euro pro begonnenem Kalendermonat zulässig; bei Zahlungsverzug gilt die oben genannte Pauschalregelung.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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