Anerkennung von Pflege‑ und Betreuungsberufen als Schwerarbeit

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Pflege‑ und Betreuungsberufe als Schwerarbeit anzuerkennen, damit Beschäftigte leichter eine Schwerarbeitspension erhalten. Dazu soll § 1 Abs. 3 der Schwerarbeitsverordnung geändert und Praxiszeiten aus der Ausbildung auf die 540 Versicherungsmonate angerechnet werden.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Pflege‑ und Betreuungsberufe sollen als Schwerarbeit anerkannt werden, damit Beschäftigte Anspruch auf die Schwerarbeitspension erhalten.
  • Die 540 Versicherungsmonate für die Schwerarbeitspension sollen um Praxiszeiten aus den Ausbildungsprogrammen der Pflege‑ und Betreuungsberufe ergänzt werden.
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Änderungen der Schwerarbeitsverordnung gemäß den genannten Paragraphen im ASVG und APG zu bestätigen.
  • Durch die Anerkennung als Schwerarbeit soll ein verbesserter Zugang zur Schwerarbeitspension ermöglicht werden, um finanzielle Einbußen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beruf zu mindern.
Relevante Medienberichte
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