Anpassungen zum Angehörigenbonus im Pflegegeld‑ und Sozialgerichtsrecht
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits‑ und Sozialgerichtsgesetz, um den Anspruch auf den Angehörigenbonus zu präzisieren, die Nachweispflichten zu erweitern und die Datenübermittlung an Behörden zu regeln.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Gesetz
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Der Antrag fügt eine neue Regelung hinzu, die festlegt, dass eine später erworbene zusätzliche Selbstversicherung in der Pensionsversicherung den Anspruch auf den Angehörigenbonus nicht beeinflusst.
Der Anwendungsbereich von § 21g Abs. 8 wird erweitert und verweist nun zusätzlich auf § 39 ASVG, § 19 GSVG und § 17 BSVG.
Der Wortlaut wird geändert von „seit mindestens einem Jahr pflegen“ zu „seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen“, um die Pflegeintensität genauer zu definieren.
Die Liste der zulässigen Einkommensnachweise wird erweitert um Einkommensteuererklärung, wahrheitsgemäße Erklärung und Bestätigungen von auszahlenden Stellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.