Pensionsreform für OeNB‑Mitarbeiter und Umstellung der AUA‑Betriebspensionen
abgestimmt am
21.11.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz führt für die OeNB einen gestaffelten Pensionsbeitrag von 3 % bis 5 % ein und reduziert die Pensionsbemessungsgrundlage schrittweise. Gleichzeitig wird das Betriebspensionssystem der Austrian Airlines auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt und alle bestehenden Ansprüche auf eine Pensionskasse übertragen.
einfache MehrheitXXVII21.11.2023
Gesetz
Finanzwesen
Luftverkehr
Geld- und Kreditwesen
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Ein monatlicher Pensionsbeitrag von 3 % wird ab dem 1. Juli 2024 erhoben; er steigt auf 4 % ab dem 1. Januar 2025 und auf 5 % ab dem 1. Januar 2026.
Ein Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag entsteht erst beim Erreichen des jeweiligen Mindestlebensalters (Korridor‑, Schwerarbeit‑ oder Invaliditätspension).
Die Pensionsbemessungsgrundlage wird von 80 % schrittweise auf 79 % (2025), 78 % (2028), 77 % (2031), 76 % (2034), 75 % (2037), 74 % (2040), 73 % (2043) und 72 % (2046) reduziert.
Die Vergleichspension wird auf Basis des Durchschnitts der letzten 216 Monatsbezüge berechnet; die Zahl 216 wird je nach Eintrittsjahr durch die in der Tabelle angegebenen Werte ersetzt (z. B. 1 für 2024, 14 für 2025 usw.).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.