Ausgleichszulage bei vorzeitigem Pensionsantritt abschaffen
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Personen, die vor dem gesetzlichen Regelpensionsalter in Rente gehen, keine Ausgleichszulage erhalten dürfen, um zu verhindern, dass Dritte für freiwillige Frühpensionierungen zahlen.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Aktuell können Versicherte vor dem Regelpensionsalter in Rente gehen und dabei eine Ausgleichszulage erhalten, wenn ihr Gesamteinkommen unter festgelegten Richtsätzen liegt.
Die Ausgleichszulage soll als Mindesteinkommen dienen, wird aber teilweise durch die freiwillige Entscheidung zum frühen Pensionsantritt finanziert.
Im Jahr 2022 erhielten rund 190 749 Personen in Österreich eine Ausgleichszulage, wobei ein Teil davon bereits vor dem Regelpensionsalter pensioniert war.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die vorzeitigen Pensionsantritt von der Ausgleichszulage ausschließt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.