Umstellung der Vergabepraxis bei gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienenpersonenverkehr

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass ab 2024 Direktvergaben im Schienenpersonenverkehr nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig sind und stattdessen wettbewerbliche Vergabeverfahren zum Standard werden, um die stark gestiegenen Ausgaben besser zu kontrollieren.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Entschließung
Verkehr
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Ausgaben für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr sind von 872 Mio. € (2019) auf 1,37 Mrd. € (2022) gestiegen – ein Anstieg von 57 %, während die bestellten Zugkilometer nur um 36 % wuchsen.
  • Die aktuelle Praxis beruht auf Direktvergaben an die ÖBB‑Personenverkehr AG und Privatbahnen, die laut EU‑PSO‑Verordnung nur unter engen Bedingungen zulässig sind.
  • Ab 2024 sollen Direktvergaben nur noch dann erlaubt sein, wenn sie strukturell und geografisch gerechtfertigt sind und zu besserer Qualität oder Kosteneffizienz führen; sonst ist ein wettbewerbliches Verfahren Pflicht.
  • Eine Analyse der SCHIG mbH zeigte, dass ein wettbewerbliches Verfahren zu deutlich niedrigeren Preisen führen kann als die aktuelle Preisgestaltung der ÖBB‑Konzernstruktur.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.