Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum ersten Quartal 2024 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Entscheidungsstrukturen der Bundes‑Sportförderung reformiert und Interessenkonflikte zwischen Fördernehmer:innen und Entscheidungsgremien beseitigt.einfache Mehrheit XXVII 04.12.2023
Entschließung
Sport
Haushaltskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Das Bundes‑Sportförderungsgesetz 2017 sollte das frühere "Gießkannenprinzip" durch eine zielgerichtete Mittelvergabe nach Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung ersetzen, hat jedoch die alten Strukturen weitgehend beibehalten.
- Das Gesetz erlaubt, dass Fördernehmer:innen gleichzeitig in den Entscheidungsgremien (Aufsichtsrat, Kommissionen und Bundes‑Sport GmbH) sitzen, was zu einem klaren Interessenkonflikt führt.
- Der Rechnungshof hat 2023 erneut kritisiert, dass die empfohlenen Änderungen nicht umgesetzt wurden und fordert, dass Fördernehmer:innen nur noch beratend, nicht entscheidend mitwirken dürfen.
- Trotz einer Budgeterhöhung von 80 Mio. € auf 120 Mio. € im Jahr 2023 wurden die versprochenen strukturellen Reformen nicht umgesetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.