Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Tierschutzgesetz um eine Regelung, die das betäubungslose Kastrieren männlicher Schweine verbietet und ab dem 1. Juli 2024 nur noch Kastrationen unter Vollnarkose erlaubt.einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt eine neue Ziffer 8 in § 7 Abs. 1 ein, die das betäubungslose Kastrieren männlicher Schweine (Ferkel) ausdrücklich regelt.
- Die neue Ziffer 8 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft, wie in § 44 Abs. 26a festgelegt.
- Ziel ist, dass jede Kastration von Ferkeln künftig unter tierschutzgerechten Bedingungen (Vollnarkose) durchgeführt wird.
- Derzeit werden jährlich etwa 2,7 Millionen männliche Ferkel in Österreich kastriert – eine rein wirtschaftliche Praxis, die jedoch erhebliches Tierleid verursacht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.