Das Heizungsumstiegs‑Zweckzuschussgesetz stellt den österreichischen Ländern für 2024 und 2025 jeweils bis zu 50 Mio. € bereit, um die Förderung von klimafreundlichen Heizungen und energetischer Sanierung aufrechtzuerhalten. Voraussetzung ist, dass die Länder ihre Fördermittel nicht reduzieren und fristgerecht nachweisen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Umwelt
Energie
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Ländern für jedes der beiden Jahre maximal 50 Mio. € als Zweckzuschuss bereit.
Die Verteilung erfolgt nach dem Bevölkerungsanteil der Länder gemäß dem Finanzausgleichsgesetz.
Voraussetzung ist, dass die Länder ihre Fördermittel für Heizungsumstieg nicht reduzieren und bis zum 31. Jänner 2024 bzw. 10. Dezember 2024 schriftlich bestätigen.
Die Antragstellung muss bis zum 31. März des jeweiligen Jahres erfolgen, die Auszahlung erfolgt bis zum 30. Juni; bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ist Rückzahlung an den Bund sofort fällig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.