Einrichtung eines zentralen Registers für Samen‑ und Eizellspenden
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, bis zum 29.04.2024 einen Ministerialentwurf für ein zentrales Register über Samen‑ und Eizellspenden vorzulegen. Das Register soll das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer genetischen Herkunft sichern – unabhängig von der sexuellen Orientierung ihrer Eltern.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll bis zum 29.04.2024 einen Ministerialentwurf zur Einrichtung eines zentralen Registers über Samen‑ und Eizellspenden vorlegen.
Das Register sammelt Daten zu allen Samen‑ und Eizellspenden, um Kindern später Auskunft über ihre genetische Herkunft zu ermöglichen.
Der Antrag reagiert auf das VfGH‑Urteil G 230/2021, das die bisherige Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren im ABGB für verfassungswidrig erklärt hat.
Das Register soll das Recht des Kindes auf Kenntnis der genetischen Abstammung sichern, wie es Art. 7 der UN‑Kinderrechtskonvention und Art. 8 der EMRK festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.