Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat ein Gesetzespaket zu übermitteln, das die direkte Demokratie in Österreich ausbaut. Kernpunkte sind die Einführung einer Volksinitiative zur Gesetzgebung, ein Vetovolksabstimmungsrecht für 100 000 Wahlberechtigte und die Erweiterung von Art. 49b B‑V‑G für Volksbefragungen.einfache Mehrheit XXVII 22.01.2024
Entschließung
direkt gewählte Kammer
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Einführung einer "Volksinitiative zur Gesetzgebung", die analog zum Verfahren des Volksbegehrengesetzes eingereicht wird.
- Die Zulässigkeit einer Volksinitiative wird innerhalb von zwei Wochen geprüft; bei Ablehnung kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelegt werden.
- Für die Einleitung einer Volksinitiative ist die Unterstützung von einem Promille der Wohnbevölkerung nötig (ca. 8 401 Unterschriften).
- Auch Staatsverträge (Art. 50 B‑V‑G) können Gegenstand einer Volksinitiative sein.
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Relevante Medienberichte
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