Antrag zur Abschaffung der CO2‑Bepreisung (Außerkrafttreten des Emissionszertifikatehandelsgesetzes)
Zusammenfassung
Der Antrag von Walter Rauch und Kolleg*innen will die CO2‑Bepreisung abschaffen, indem das Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 durch einen neuen § 35 zum 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt wird.einfache Mehrheit XXVII 24.11.2023
Gesetz
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Der Antrag sieht die Abschaffung der CO2‑Bepreisung vor, indem das bestehende Emissionszertifikatehandelsgesetz durch einen neuen § 35 ergänzt wird, der das Gesetz außer Kraft setzt.
- Das Gesetz tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft, sodass ab diesem Datum keine CO2‑Steuer mehr auf Kraftstoffe erhoben wird.
- Durch die Abschaffung der CO2‑Bepreisung würden die Preise an Tankstellen um etwa 12 – 13 Cent pro Liter sinken, was private Haushalte finanziell entlastet.
- Kritiker warnen, dass das Wegfallen der CO2‑Bepreisung zu höheren Treibhausgasemissionen führen und Österreichs Klimaziele gefährden könnte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.