Erleichterung der Fachkräftezuwanderung für öffentlichen Verkehr und Sozial‑/Pflegeberufe
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erleichtert die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten für den öffentlichen Verkehr und erweitert die Aufenthaltsbewilligungen für Schüler*innen von Sozial‑ und Pflegeberufen.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 2 in § 12a erkennt an, dass eine gültige Berechtigung nach Eisenbahn‑ oder Verkehrsrecht oder eine abgeschlossene Berufsausbildung die Voraussetzung für die Beschäftigung im öffentlichen Verkehr erfüllt.
§ 13 wird um Absatz 1b erweitert, sodass Berufe im Personen‑ und Güterverkehr auf Schienen, die für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs wichtig sind, berücksichtigt werden können, unabhängig von ihrer Stellenrangsziffer.
Der neue § 34 Abs. 59 legt fest, dass die Änderungen in §§ 12a und 13 Abs. 1b mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft treten.
In § 63 Abs. 1 werden Ziffern 8 und 9 eingefügt, die Schüler*innen von Schulen für Sozial‑ und Pflegeberufe den Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.