Abschaffung der Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber:innen in Mangelberufen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber:innen in Mangelberufen abzuschaffen, weil die aktuelle Bewilligungspflicht unnötige Bürokratie schafft und die Integration sowie der Fachkräftemangel behindert.
einfache Mehrheit XXVII 20.02.2024
Entschließung
Flüchtling
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Seit Juni 2021 dürfen Asylwerber:innen ab drei Monaten nach Zulassung zum Asylverfahren grundsätzlich arbeiten, jedoch ist für die Einstellung in Unternehmen noch eine Beschäftigungsbewilligung nötig.
  • Die aktuelle Bewilligungspflicht führt zu zusätzlichen bürokratischen Hürden, weil das AMS erst eine Arbeitsmarktprüfung durchführen muss.
  • Unternehmen bevorzugen aus sprachlichen Gründen häufig österreichische oder EU‑Arbeitnehmer:innen, sodass die Arbeitsmarktprüfung praktisch überflüssig ist.
  • Durch bestehende Kollektivverträge wird das Risiko von Lohndumping bereits reduziert, weshalb die Bewilligung nicht mehr zum Schutz vor niedrigen Löhnen nötig ist.
Relevante Medienberichte
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