Steuerliche Gleichbehandlung von Milch und pflanzlichen Milchersatzprodukten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass pflanzliche Milchersatzgetränke künftig mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % besteuert werden, wie Milchprodukte, um die aktuelle Preisungleichheit zu beseitigen.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Steuerwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Milch und Milcherzeugnisse werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % besteuert, während pflanzliche Milchersatzprodukte derzeit mit dem regulären Satz von 20 % belegt sind.
  • Die aktuelle steuerliche Einordnung von pflanzlichen Getränken als Softdrinks ist nicht sachlich begründet, weil sie in Zusammensetzung und Nutzung näher an echter Milch liegen.
  • Der Antrag fordert eine Gesetzesänderung, die den Mehrwertsteuersatz für pflanzliche Milchersatzprodukte auf 10 % senkt, um steuerliche Gleichbehandlung zu erreichen.
  • Die Bundesregierung soll im Einvernehmen von Finanz‑ und Sozialministerium einen Ministerratsvortrag erarbeiten und diesen rasch dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorlegen.
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