Berichtsanfrage zur Umsetzung der Sonderpensionsbegrenzung (10‑Jahres‑Jubiläum)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Minister auf, einen Bericht über die aktuelle Anwendung des 2014 eingeführten Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes zu erstellen und prüft, welche Bereiche noch über den festgelegten Obergrenzen liegen.
einfache Mehrheit XXVII 15.12.2023
Entschließung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) legt eine Obergrenze von 13 590 € (dreifache ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage) für neue Sonderpensionen fest; bei bereits zugesagten Pensionen gilt 15 855 €.
  • Bestehende Sonderpensionen werden nicht nachträglich gekürzt, jedoch müssen alle Empfänger höhere Pensionssicherungsbeiträge zahlen – von 5 % bis zu 25 % je nach Höhe der Pension.
  • Für Angestellte der Österreichischen Nationalbank (OeNB) mit Altverträgen wird das Pensionsalter schrittweise erhöht, die erforderliche Dienstzeit verlängert und das Sterbequartal ab 2015 abgeschafft.
  • Altpolitiker, Beamte, ÖBB‑Mitarbeiter und weitere Gruppen erhalten gestaffelte Pensionssicherungsbeiträge: 8 % bis 15 % für niedrigere Pensionen, 20 % ab der doppelten und 25 % ab der dreifachen ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.

Eingebracht von

Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.