Einführung eines monatlichen Bonus für AMS‑Teilnehmer in der Sozialhilfe
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Das SH‑GG wird um einen Bonus für Personen erweitert, die im Rahmen einer AMS‑Maßnahme eine Beihilfe zum Lebensunterhalt erhalten, sowie um die Regelung, dass Schulungszuschläge nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Ein neuer Bonus von 149,4 € pro Monat wird für Personen eingeführt, die an einer AMS‑Maßnahme teilnehmen und eine Beihilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Der Bonus beträgt 149,4 € ab einer Maßnahmedauer von vier Monaten und verdoppelt sich, wenn die Maßnahme mindestens zwölf Monate dauert.
Der Bonus wird nur gezahlt, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht.
Schulungszuschläge, die das AMS während einer Maßnahme zahlt, werden nicht auf die Sozialhilfe angerechnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.