Erweiterung des Gleichbehandlungsschutzes auf Alter und sexuelle Orientierung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um die Diskriminierungsmerkmale Alter und sexuelle Orientierung, führt neue Ausnahmeregelungen für das Alter ein und stärkt die Durchsetzung bei Diskriminierung im Bereich von Gütern und Dienstleistungen.
einfache Mehrheit XXVII 28.04.2020
Gesetz
Frau
Arbeitsrecht
Wohnungspolitik
Gleichbehandlung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Schutz vor Diskriminierung wird auf die Merkmale Alter und sexuelle Orientierung ausgeweitet, sodass diese nun im Bereich von Gütern und Dienstleistungen, inklusive Wohnraum, gelten.
  • Eine neue Diskriminierungsart – Belästigung wegen Nähebeziehungen – wird eingeführt, um auch indirekte Formen von Diskriminierung zu erfassen.
  • Für das Merkmal Alter werden Ausnahmebestimmungen erlaubt (z. B. Altersgrenzen, Preisnachlässe), sofern sie einem legitimen Ziel dienen und verhältnismäßig sind.
  • Wer Wohnraum diskriminierend inseriert, kann bei Wiederholung mit einer Geldstrafe bis zu 360 € bestraft werden.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 382/A - Gleichbehandlungsgesetz, Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft
4:11 min
Antrag 382/A - Gleichbehandlungsgesetz, Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft
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