Einrichtung einer KI‑Servicestelle bei der RTR‑GmbH
abgestimmt am
31.01.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf richtet das KommAustria‑Gesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 neu aus, indem er bei der RTR‑GmbH eine zentrale Servicestelle für Künstliche Intelligenz einrichtet, deren Aufgaben, Aufsicht und Finanzierung detailliert geregelt werden.
einfache MehrheitXXVII31.01.2024
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Telekommunikation
Schwerpunkte
Die RTR‑GmbH erhält die Aufgabe, eine KI‑Servicestelle aufzubauen und zu führen, um ein umfassendes Informations‑ und Beratungsangebot für KI‑Anwendungen bereitzustellen.
Die Aufsicht über die KI‑Servicestelle wird auf drei Organe verteilt: den Vorsitzenden der KommAustria, den Bundeskanzler und den Finanzminister, je nach Art der Tätigkeit.
Die Servicestelle übernimmt im Medienbereich sechs Kernaufgaben: Bereitstellung von KI‑Informationen, Beratung, Studien, Publikationen, Fachveranstaltungen und regelmäßige Kommunikation mit Marktteilnehmern.
Ein KI‑Beirat mit elf Mitgliedern wird eingerichtet; drei Mitglieder werden vom Bundeskanzler, acht vom Finanzminister ernannt. Der Beirat berät zu technischen, ethischen und gesellschaftlichen Aspekten von KI.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.