Verlängerung und Ausweitung der Energiekrisenbeiträge sowie Anpassung der Einkommenssteuer 2024
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die Energiekrisenbeiträge auf 2024, erhöht Investitionsabzüge auf 75 % mit einer Obergrenze von 72 Euro je MWh und passt das Einkommensteuergesetz an, indem er die Freigrenzen für sonstige Bezüge im Jahr 2024 anhebt.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
Energie
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Die Energiekrisenbeiträge werden für das Kalenderjahr 2024 verlängert, sodass Unternehmen im Jahr 2024 ebenfalls zahlen müssen.
Für Investitionen im zweiten Erhebungszeitraum können Unternehmen 75 % der Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten abziehen, mit einer Obergrenze von 72 Euro je MWh Strom.
Investitionen von verbundenen Unternehmen, die selbst Beitragsschuldner sind, dürfen ebenfalls dem Absetzbetrag zugerechnet werden.
Die Fälligkeitstermine für den Beitrag werden auf den 15. April 2024, 15. Oktober 2024 und 15. April 2025 festgelegt; die Berichtspflicht erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2024.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.