Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das BFA‑Verfahrensgesetz um eine neue Ziffer, die eine mindestens zweijährige Beschäftigung oder ein Jahr in einem Mangelberuf als Kriterium für den Erhalt eines Aufenthaltstitels vorsieht, um Fachkräftemangel zu mildern und Abschiebungen von gut integrierten Asylbewerbern zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 31.01.2024
Gesetz
Flüchtling
Schwerpunkte
- Der Antrag ergänzt § 9 Abs. 2 BFA‑VG um Ziffer 10, die Beschäftigungsdauer als zusätzliches Kriterium für Aufenthaltsentscheidungen einführt.
- Eine mindestens zweijährige ununterbrochene Beschäftigung oder ein Jahr in einem Mangelberuf nach der Fachkräfteverordnung qualifiziert für die Verlängerung bzw. Erteilung eines Aufenthaltstitels.
- Ziel ist, gut integrierte Asylbewerber mit stabiler Erwerbstätigkeit vor Abschiebungen zu schützen und gleichzeitig den Fachkräftemangel zu mildern.
- Durch die stärkere Berücksichtigung von Beschäftigungsdauer soll das Potenzial bereits in Österreich lebender Fachkräfte besser genutzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.