Zusammenfassung
Der Antrag fügt der Gewerbeordnung 1994 einen Satz hinzu, der vorschreibt, dass zahnärztliche Arbeiten in Räumen mit den Hygieneauflagen des Zahnärztegesetzes durchgeführt werden müssen.einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Antrag ergänzt die Gewerbeordnung um einen Satz, der vorschreibt, dass zahnärztliche Arbeiten in Räumen mit den Hygieneauflagen des Zahnärztegesetzes durchgeführt werden müssen.
- Damit sollen Zahntechniker:innen nicht mehr zwingend in die Zahnarztpraxis fahren, sondern können ihre Arbeiten in geeigneten, hygienisch zertifizierten Räumen ausführen – das verkürzt Wartezeiten für Patient:innen.
- Die neue Regelung erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzt:innen und Zahntechniker:innen, weil beide in Räumen arbeiten können, die den gleichen Hygieneanforderungen entsprechen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.