Senkung des Wohnbauförderungsbeitrags auf max. 0,25 % pro Seite

Zusammenfassung

Der Antrag reduziert den Wohnbauförderungsbeitrag von jeweils 0,5 % auf maximal 0,25 % für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2025 fest.
einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Gesetz
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der maximale Tarif für Dienstnehmer und Dienstgeber wird auf 0,25 % pro Seite begrenzt.
  • Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
  • Ziel ist die finanzielle Entlastung von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen durch niedrigere Beiträge.
  • Durch die Senkung des Tarifs sinkt das jährliche Einnahmevolumen der Bundesländer um etwa 650 Millionen Euro.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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