Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine EU‑weite Kennzeichnungspflicht für alle tierischen Bestandteile in Textilien, um Verbraucher:innen klare Informationen zu geben und Tierleid zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 05.03.2024
Entschließung
Jagd
Handel
Fischerei
Industrie
Tierschutz
Tiermedizin
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Derzeit gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Textilprodukte, die zu mindestens 80 % aus Textilgewebe bestehen.
- Der Antrag fordert, die Kennzeichnungspflicht auf alle Textil‑ und Accessoire‑Produkte auszuweiten, unabhängig vom Anteil tierischer Bestandteile.
- Die Kennzeichnung soll Angaben zu Tierart, Herkunft und Gewinnungsart enthalten – nach dem Vorbild der Schweizer Pelzdeklarationsverordnung.
- Die Umsetzung soll stärker kontrolliert und Verstöße strenger sanktioniert werden, um wirksame Durchsetzung sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.