Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die neue Regelung zur Arbeitsunfähigkeitsprüfung – erst ab dem 25. Lebensjahr – auch für Personen gilt, die vor dem Stichtag 1. Jänner 2023 eine Bescheinigung erhalten haben.einfache Mehrheit XXVII 20.02.2024
Entschließung
Arbeitsrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
- Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass die Prüfung der Erwerbsfähigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr erfolgt.
- Die aktuelle Übergangsregelung lässt Gutachten, die vor dem 1. Jänner 2023 ausgestellt wurden, unbeachtet, sodass Betroffene unter 25 Jahre nicht von der Änderung profitieren.
- Der Antrag fordert, dass alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Personen unter 25, unabhängig vom Stichtag, für nichtig erklärt werden.
- Ziel ist es, Diskriminierung zu verhindern und die Vorgaben von Artikel 27 der UN‑Behindertenrechtskonvention einzuhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.