Maßnahmen gegen Zwangsheirat – Prävention, Statistik und Gesetzesreform

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert mehr Prävention, bessere Statistik und eine Gesetzesänderung, um Zwangsheirat in Österreich wirksam zu bekämpfen.
einfache Mehrheit XXVII 31.01.2024
Entschließung
Frau
Strafrecht
junger Mensch
Personenstand
Gleichbehandlung

Schwerpunkte

  • Zwangsheirat ist seit 2016 ein eigenständiger Straftatbestand (§ 106a StGB) mit einer Strafe von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe, wird jedoch kaum verfolgt.
  • Das aktuelle Ehegesetz erlaubt Eheschließungen ab 16 Jahren, wenn der Partner volljährig ist; der Antrag fordert die Abschaffung dieser Ausnahme, um Kinderehen zu verhindern.
  • Ausbau von Präventionsprogrammen an Schulen und für Eltern, inklusive mehrjähriger Finanzierung, soll das Bewusstsein für Zwangsheirat erhöhen und Betroffene frühzeitig schützen.
  • Einrichtung einer lückenlosen Statistik zu Verdachtsfällen bei Familienzusammenführungen, um die Zahl der betroffenen Fälle besser zu erfassen und gezielt handeln zu können.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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