Datenschutz‑ und Livestream‑Erweiterung des Geschäftsordnungsgesetzes
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt den Datenschutz im Parlament, führt einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ein und erlaubt die Live‑Übertragung von Sitzungen. Die Änderungen gelten ab dem 15. Juli 2024.
2/3 MehrheitXXVII05.07.2024
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Jeder parlamentarische Klub muss dem Präsidenten einen Datenschutzbeauftragten benennen, die gemeinsam für Nationalrat und Bundesrat tätig sind.
Der Präsident prüft datenschutzrechtliche Bedenken, bindet die gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ein und entscheidet über Anträge von betroffenen Personen.
Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen werden auf der Parlaments‑Website veröffentlicht; bei Privatpersonen ist dafür deren Einwilligung nötig.
Ton‑ und Bildaufnahmen von Sitzungen dürfen gemacht und über das Internet orts‑ und zeitunabhängig veröffentlicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.