Einführung und Regelung von Gruppenverfahren im Zivilprozess

Zusammenfassung

Das Gesetz führt das Gruppenverfahren ein – ein vereinfachtes Verfahren für viele Kläger mit gleichen Rechtsfragen – und regelt Zuständigkeit, Ablauf, Kosten und Entschädigungen.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2020
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ein neues § 50a legt fest, welches Gericht in erster Instanz für ein Gruppenverfahren zuständig ist – unabhängig vom Streitwert, sondern nach Ort des Schadens, des Hauptschadensorts oder des allgemeinen Gerichtsstands.
  • Der Senat kann ein Verfahren zunächst auf einzelne Ansprüche beschränken, wenn die zu klärenden Tat‑ oder Rechtsfragen im Wesentlichen gleichartig sind, um das Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu senken.
  • Ein Verfahren kann bei ähnlichen Tat‑ und Rechtsfragen, die in einem anderen Verfahren laufen, bis zur Entscheidung des anderen Verfahrens unterbrochen werden.
  • Voraussetzungen für ein Gruppenverfahren: mindestens zehn Personen, gleiche Rechtsfragen, gleiche Beklagte und erwartete Vereinfachung bzw. Verbilligung gegenüber Einzelverfahren.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:20 min
Antrag 385/A – Gruppenverfahrengesetz
Antrag 385/A – Gruppenverfahrengesetz
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