Einführung von Wechselkennzeichen für PKW + Motorrad
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das ein gemeinsames Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad erlaubt. Aktuell ist dies wegen unterschiedlicher Fahrzeug‑Obergruppen nicht möglich, obwohl viele Halter beide Fahrzeuge besitzen.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Derzeit erlaubt das Kraftfahrgesetz ein Wechselkennzeichen nur für Fahrzeuge, die derselben Obergruppe (z. B. zwei PKW) angehören.
PKW und Motorräder gehören nach § 3 KFG zu unterschiedlichen Obergruppen, weshalb ein gemeinsames Wechselkennzeichen aktuell nicht möglich ist.
Ein Wechselkennzeichen für Auto + Motorrad würde die Haftpflicht‑ und Kaskoprämien sowie die motorbezogene Versicherungssteuer auf ein Fahrzeug reduzieren.
Im Jahr 2018 waren rund 535 000 Motorräder in Österreich zugelassen; ein großer Teil dieser Besitzer hat zusätzlich ein Auto, sodass viele Haushalte von einer solchen Regelung profitieren würden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.