Umsetzung der EU‑Verbandsklagerichtlinie 2020/1828 in Österreich

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Umsetzung der EU‑Verbandsklagerichtlinie 2020/1828 zu erarbeiten. Das Ziel ist ein kostengünstiges, flexibles Verfahren für Verbraucherverbände, das Österreich bislang verpasst hat und das wegen drohender Vertragsverletzung beschleunigt werden soll.
einfache Mehrheit XXVII 31.01.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU‑Verbandsklagerichtlinie vorlegen.
  • Der Anwendungsbereich soll auf sämtliche Verstöße ausgeweitet werden, die die Interessen von Konsument:innen beeinträchtigen können.
  • Ein kostengünstiges, schlankes und flexibles Verfahren soll eingeführt werden, das Gerichte und klagende Organisationen entlastet.
  • Niederschwellige Voraussetzungen: mindestens fünf betroffene Personen können einer Abhilfeklage beitreten, mit großzügigen Fristen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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