Berufskrankheiten‑Modernisierungs‑Gesetz – Änderungen im ASVG
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das ASVG: Es vereinfacht Melderegeln, führt elektronische Meldungen ein und strukturiert die Berufskrankheitenliste neu, wobei vier neue Krankheiten aufgenommen werden. Inkrafttreten ist der 1. März 2024.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der zweite und dritte Satz im ersten Absatz von § 177 werden gestrichen, wodurch die Formulierung zur Anerkennung von Hautkrankheiten vereinfacht wird.
Die Formulierung „auf einem von diesem aufzulegenden Vordruck“ wird aus den genannten Absätzen gestrichen, um die Meldung zu vereinfachen.
Meldungen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten müssen vorrangig elektronisch, mindestens aber schriftlich erfolgen.
Ein neuer § 798 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. März 2024 festlegt und die Anwendbarkeit auf seit diesem Datum eingetretene Versicherungsfälle regelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.