Ratifizierung der Konvention gegen Menschenorganhandel
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, die "Council of Europe Convention against Trafficking in Human Organs" schnell zu ratifizieren und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen illegalen Organhandel zu stärken.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Entschließung
Gesundheit
Opferhilfe
Menschenrechte
Europäische Union
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll sich nachdrücklich für eine rasche Ratifizierung der Konvention einsetzen, um die Rechte von Opfern des Organhandels zu schützen.
Alle Ministerien sollen die internationale Zusammenarbeit mit WHO, UNODC, dem Hochkommissar für Menschenrechte und dem Europarat im Bereich Organ‑ und Menschenhandel stärken.
Die Umsetzung der Konvention erfordert neue strafrechtliche Bestimmungen, weshalb das Justizministerium zusammen mit der Bioethikkommission die notwendige Gesetzgebung vorbereiten muss.
Der Nationalrat wird gebeten, den Antrag im Justizausschuss zu behandeln und zeitnah über die Ratifikation abzustimmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.