Verbesserung der Arzneimittelversorgung – Kritik an der Verordnung von 2020
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Antrag kritisiert die Verordnung von 2020 als zu ungenau und fordert mehr Transparenz, das Wegfallen des Exportverbots, eine gesetzliche Lieferverpflichtung, Strafmaßnahmen bei Nichtlieferbarkeit und eine Anpassung des Notfallparagraphen im Rezeptpflichtgesetz.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Die aktuelle Verordnung ist zu vage, weil sie nur von einer „über voraussichtlich zwei bzw. vier Wochen“ langen Nichtverfügbarkeit spricht, ohne klare Messkriterien.
Es soll eine verpflichtende Meldung von Lieferengpässen durch die Hersteller eingeführt werden, damit Patienten, Ärzte und Apotheken frühzeitig informiert werden.
Das geplante Exportverbot (§ 5) soll aufgehoben werden, weil es die Versorgung nicht verbessert und den internationalen Handel belastet.
Eine gesetzliche Lieferverpflichtung für die pharmazeutische Industrie an den Großhandel soll eingeführt werden, um Engpässe zu reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.