Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Einkommensteuergesetz, um die Schwellenwerte für außergewöhnliche Belastungen – insbesondere private Gesundheitskosten – zu erhöhen und den Selbstbehalt für bestimmte Personengruppen zu senken.einfache Mehrheit XXVII 14.03.2024
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Antrag ändert § 34 Abs. (4) und legt neue Prozentsätze für den Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen fest.
- Der Selbstbehalt wird nach dem Einkommen gestaffelt: bis 16 870 € 6 %, 16 870–33 740 € 8 %, 33 740–84 350 € 10 % und darüber 12 %.
- Der Selbstbehalt wird um je einen Prozentpunkt reduziert, wenn der Steuerpflichtige den Alleinverdiener‑ oder Alleinerzieherabsetzbetrag erhält.
- Der Selbstbehalt wird ebenfalls um einen Prozentpunkt reduziert, wenn der Steuerpflichtige verheiratet ist, sein Partner ein Einkommen von höchstens 6 937 € (2024: 6 729 €) hat und nicht dauerhaft getrennt lebt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.