Streichung der Pflicht zum Bahngüterverkehr für Abfälle

Zusammenfassung

Der Initiativantrag von Michael Bernhard (NEOS) will § 69 Abs. 10 Z 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes streichen, weil die verpflichtende Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene praktisch nicht umsetzbar ist.
einfache Mehrheit XXVII 06.03.2024
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Der Antrag sieht vor, § 69 Abs. 10 Z 2 und 3 vollständig zu streichen.
  • Damit entfällt die Verpflichtung, Abfälle über 300 km (2023), 200 km (2024) bzw. 100 km (2026) per Bahn zu transportieren.
  • Der Antrag begründet die Streichung mit fehlender Bahninfrastruktur und unverhältnismäßig hohen Kosten für Unternehmen.
  • Er fordert, das Distanzkriterium vorerst bei 300 km zu belassen und zukünftige Verschärfungen erst nach ausreichendem Ausbau der Schieneninfrastruktur zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.