Unterhaltsgarantie für Alleinstehende Eltern

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen Unterhaltsgarantie‑Ergänzungsbetrag für alleinstehende Eltern mit geringem Einkommen ein, der bis zu 570 € pro Kind monatlich ergänzt, wenn kein ausreichender Unterhalt gezahlt wird.
einfache Mehrheit XXVII 18.03.2021
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Alleinstehende Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen bis 55 000 € erhalten einen Ergänzungsbetrag, wenn das Kind im selben Haushalt lebt und keinen ausreichenden Unterhalt erhält.
  • Der Ergänzungsbetrag richtet sich nach dem Alter des Kindes: 205 € bis 3 Jahre, 265 € bis 6 Jahre, 340 € bis 10 Jahre, 385 € bis 15 Jahre, 455 € bis 19 Jahre und 570 € ab 19 Jahren, jeweils abzüglich bereits gezahlter Unterhaltsleistungen.
  • Der Ergänzungsbetrag wird nur auf Antrag gewährt, beginnt mit dem Monat der Anspruchserfüllung und kann höchstens fünf Jahre lang bezogen werden.
  • Bereits geleisteter Unterhalt oder Überschüsse werden auf bereits ausgezahlte Ergänzungsbeträge angerechnet; bei Rückzahlung kann eine Aufrechnung mit zukünftigen Beträgen beantragt werden.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:09 min
Antrag 39/A – Familienlastenausgleichsgesetz 1967
2:42 min
Antrag 39/A – Familienlastenausgleichsgesetz 1967
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