Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht den Körperschaftsteuersatz ab 2025 wieder auf 25 % und passt im Einkommensteuergesetz sowie im Körperschaftsteuergesetz die Steuersätze für Körperschaften für 2023‑2025 an. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2025.einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein gestaffelter Körperschaftsteuersatz wird eingeführt: 24 % für 2023, 23 % für 2024 und 25 % ab 2025.
- Für betroffene Körperschaften wird eine besondere Vorauszahlung in Höhe des jeweiligen Steuersatzes (24 %/23 %/25 %) verlangt.
- Die Kapitalertragsteuer‑Abzugsregelung wird für Körperschaften auf die gleichen Sätze (24 %/23 %/25 %) angepasst.
- Die Abzugsteuer nach § 100 wird für Körperschaften ebenfalls auf 24 %/23 %/25 % gestaffelt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.