Umsetzung der EU‑Produktsicherheitsverordnung und Stärkung der Marktüberwachung
abgestimmt am
20.03.2024
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt vom Bundesminister, die neue EU‑Produktsicherheitsverordnung ab 13. Dezember 2024 umzusetzen, Unternehmen zu informieren und die Marktüberwachung – besonders im Online‑Handel – zu stärken, um Verbraucher besser zu schützen.
einfache MehrheitXXVII20.03.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 13.12.2024
Die EU‑Produktsicherheitsverordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und muss in nationales Recht überführt werden.
Der Bundesminister soll ein Informations- und Schulungsprogramm für Hersteller, Importeure und Händler starten, damit diese die neuen Vorgaben kennen.
Es wird gefordert, die Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit stärker zu zentralisieren und insbesondere den Online‑Handel zu kontrollieren.
Ein Dialog mit Sozialpartnern und betroffenen Wirtschaftsakteuren soll stattfinden, um die Umsetzung praxisnah zu gestalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.