Redaktionelle Korrektur von § 5 im Handwerkerförderungsgesetz

Zusammenfassung

Der Initiativantrag korrigiert einen Schreibfehler im ersten Satz von § 5 des Handwerkerförderungsgesetzes und stellt klar, dass maximal 40 Millionen Euro für 2016‑2017 bereitgestellt werden können, davon höchstens 20 Millionen Euro für 2016.
einfache Mehrheit XXVII 28.02.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag korrigiert einen Schreibfehler im ersten Satz von § 5, indem das Wort „höchsten“ durch das korrekte „höchstens“ ersetzt wird.
  • Durch die Korrektur wird eindeutig festgelegt, dass der Bundesminister für Finanzen insgesamt bis zu 40 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017 bereitstellen kann.
  • Für das Jahr 2016 ist die Auszahlung auf maximal 20 Millionen Euro begrenzt; für 2017 gilt dieselbe Gesamthöchstgrenze von 40 Millionen Euro, sofern die Wirtschaftslage die festgelegten Bedingungen erfüllt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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