Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen und befristete AfA
abgestimmt am
20.03.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Einkommensteuergesetz, um steuerliche Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen: beschleunigte Abschreibung bei Förderungen, befristete dreifache AfA für energieeffiziente Wohngebäude und einen 15‑%igen Öko‑Zuschlag für bestimmte Sanierungsmaßnahmen.
einfache MehrheitXXVII20.03.2024
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Erweiterung der beschleunigten Abschreibung für Sanierungsmaßnahmen, wenn eine Förderzusage vorliegt oder plausibel ist.
Einführung einer befristeten dreifachen AfA (max. 4,5 % p.a.) für Wohngebäude, die den Gebäudestandard Bronze erfüllen und zwischen 31.12.2023 und 01.01.2027 fertiggestellt wurden.
Einführung eines 15‑prozentigen Öko‑Zuschlags für energetische Sanierungen bzw. den Ersatz fossiler Heizungssysteme, befristet auf die Jahre 2024/2025 (bei Vermietung) bzw. das Wirtschaftsjahr 2024/2025 (bei betrieblichen Einkünften).
Festlegung, dass die neuen Regelungen nur für Aufwendungen gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.