Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die zuständigen Minister, die Einführung von elektronischem Tracking (z. B. Fußfesseln) für verurteilte Gewalttäter zu prüfen, um Betretungs‑ und Annäherungsverbot besser durchzusetzen und den Opferschutz zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 20.03.2024
Entschließung
Informatik
Opferhilfe
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Im vergangenen Jahr wurden 14.643 Betretungs‑ und Annäherungsverbote ausgesprochen, deren Durchsetzung jedoch häufig nur schwer kontrollierbar ist.
- Der Antrag schlägt vor, verurteilte Gewalttäter mit elektronischen Trackinggeräten wie Fußfesseln oder Armtrackern auszustatten, um Verstöße sofort zu melden.
- Durch das Tracking könnten Polizei und Behörden rund um die Uhr alarmiert werden, sobald ein Täter die festgelegte Distanz zum Opfer überschreitet.
- In Spanien, einigen deutschen Bundesländern (z. B. NRW) und der Schweiz gibt es bereits gesetzliche Regelungen, die das Tracking von Wegweisungs‑ bzw. Gefährdern ermöglichen.
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Relevante Medienberichte
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