Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Ministerien auf, ein elektronisches Tracking für verurteilte Gewalttätern zu prüfen, um Betretungs‑ und Annäherungsverbote besser durchzusetzen. Dabei sollen Erfahrungen aus Spanien, Deutschland (NRW) und der Schweiz genutzt werden, und bei positivem Ergebnis soll bis Juni 2024 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.einfache Mehrheit XXVII 20.03.2024
Entschließung
Informatik
Opferhilfe
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert die zuständigen Ministerien auf, ein elektronisches Tracking für verurteilte Gewalttätern zu prüfen und dabei die Erfahrungen aus Spanien, Deutschland (NRW) und der Schweiz zu berücksichtigen.
- In Nordrhein‑Westfalen gibt es bereits eine gesetzliche Regelung, die das Tracking von weggewiesenen Gefährdern erlaubt.
- Auch das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) enthält eine Bestimmung, die das Tracking von Personen ermöglicht.
- Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Gesetz nötig ist, muss die Bundesregierung bis spätestens zur Nationalratswoche im Juni 2024 einen Gesetzentwurf vorlegen.
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