Novelle zur StVO 1960 – neue Verkehrsregelungen & erweiterte Gemeinde‑befugnisse
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Die 35. StVO‑Novelle erweitert die Straßenverkehrsordnung um neue Regelungen für Radfahrer‑Überfahrten, Rettungsdienste, Lichtsignalanlagen, erweiterte Befugnisse bei Verkehrsbeschränkungen und die Möglichkeit für alle Gemeinden, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Die Definition von Radfahrer‑Überfahrten wird erweitert, sodass Radwege ohne Pflicht zur Benutzung des Radwegs überquert werden dürfen.
Das Wort „gehindert“ wird zu „erheblich behindert“ geändert, um die Formulierung klarer zu machen.
Der Rettungsdienst wird in die Ausnahmeregelungen für Sonderfahrzeuge aufgenommen, sodass seine Fahrzeuge bei Einsatz nicht von den üblichen Ausnahmen ausgeschlossen sind.
Eine neue Lichtsignalanlage erlaubt eine einsekündige gelbe Phase ohne Blinkfunktion und das Weglassen der Grünblinkphase; die Regelung muss per Zusatztafel angekündigt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.