Ablehnung des WHO‑Pandemievertrags und der novellierten IGV

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, Vorbereitungen zur Ablehnung des geplanten WHO‑Pandemievertrags und der novellierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu treffen und dem Nationalrat monatlich über den Verhandlungsstand zu berichten.
einfache Mehrheit XXVII 07.05.2024
Entschließung
Gesundheit
Vereinte Nationen

Schwerpunkte

  • Der geplante WHO‑Pandemievertrag würde Gesetzesänderungen bewirken und muss deshalb vom Nationalrat nach Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG genehmigt werden.
  • Falls das Abkommen in den Zuständigkeitsbereich der Länder eingreift, ist zusätzlich die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG erforderlich.
  • Die WHO‑Verfassung erlaubt der Weltgesundheitsversammlung, neue Abkommen zu erarbeiten; das geplante Pandemieabkommen soll dort im Mai 2024 vorgestellt werden.
  • Viele Bürger befürchten, dass das WHO‑Pandemievertrag die nationale Souveränität Österreichs schwächt und Entscheidungen auf internationale Ebene verlagert.
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